Als SHK-Installateur oder Heizungsbaumeisterin hast du wahrscheinlich seit 2024 Kundengespräche nach dem gleichen Muster geführt: Gasheizung kaputt, 65-Prozent-Pflicht erklärt, Wärmepumpe empfohlen. Seit dem 29. Juli 2026 gilt ein neues Gesetz - und dein Standardgespräch funktioniert so nicht mehr. Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) hat die Austauschpflicht und die 65-Prozent-Regel gestrichen. Smalt hilft dir als Backoffice-Partner, aus dieser Unsicherheit ein Verkaufsargument zu machen, statt sie auszusitzen. Lass uns besprechen, wie Smalt deinen SHK-Betrieb entlastet und lies weiter, was sich konkret geändert hat.
Warum das jetzt für SHK-Betriebe besonders relevant ist
In Deutschland laufen aktuell rund 14,8 Millionen Gasheizungen und 4,7 Millionen Ölheizungen - zusammen knapp 19,5 Millionen Anlagen. Rund zwei Drittel der Gasheizungen und sogar 86 Prozent der Ölheizungen sind älter als 20 Jahre und technisch veraltet. Das ist ein riesiger Sanierungsstau, der in den letzten Jahren vor allem aus einem Grund nicht abgebaut wurde: Unsicherheit über die Rechtslage. Der ZVSHK macht genau diesen Investitionsstau mitverantwortlich für die rückläufigen Umsätze und Aufträge im SHK-Handwerk 2025 - bei einem Branchenumsatz von rund 59,1 Milliarden Euro und etwa 48.000 Betrieben mit 390.000 Beschäftigten ist das kein kleines Problem.
Interessant dabei: Obwohl Gasheizungen seit Juli 2026 wieder uneingeschränkt erlaubt sind, lag ihr Anteil an den Neuinstallationen 2025 bei nur rund 11 Prozent - ein historischer Tiefstand. Die Wärmepumpe kam im gleichen Zeitraum auf knapp 74 Prozent. Die neue Rechtslage schafft also vor allem eines: Klarheit, mit der sich Kunden wieder trauen zu investieren - und zwar in beide Richtungen. Für dich als SHK-Betrieb heißt das, dass jetzt beides gefragt ist: solide Gas- und Hybrid-Lösungen für Kunden, die kurzfristig planen, und weiterhin Wärmepumpen-Kompetenz für alle, die auf die bessere Förderung setzen.
Was sich mit dem GModG wirklich geändert hat
Das Gebäudemodernisierungsgesetz löst seit dem 29. Juli 2026 das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab und damit auch das, was viele noch als "Heizungsgesetz" kennen. Der Bundestag hatte die Novelle am 10. Juli 2026 beschlossen, verkündet wurde sie am 28. Juli im Bundesgesetzblatt. Die beiden einschneidendsten Änderungen für deinen Betriebsalltag: Die Pflicht, Heizungen nach 30 Betriebsjahren auszutauschen, ist komplett gestrichen. Genauso die Vorgabe, dass neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien laufen müssen.
Für deine Kunden heißt das: Bestehende Heizungen - auch Gasheizungen, die vor dem Stichtag eingebaut wurden - dürfen weiterlaufen, repariert und gewartet werden, ohne Ablaufdatum. Und wer sich jetzt neu entscheidet, kann wieder zwischen Gas-, Öl-, Hybrid- und Biomasseheizungen, Fernwärme oder Wärmepumpe frei wählen. Die bisherige Pflichtberatung vor dem Heizungstausch ist ebenfalls entfallen - was auf den ersten Blick nach weniger Bürokratie klingt, aber auch bedeutet, dass viele Eigentümer ohne fachliche Einordnung vor einer Entscheidung stehen, die sie über Jahrzehnte bindet.
Die Bio-Treppe: Was Kunden mit neuer Gasheizung jetzt wissen müssen
Eine komplette Rolle rückwärts ist das GModG trotzdem nicht. Wer jetzt eine neue Gas- oder Ölheizung einbauen lässt, verpflichtet sich über die sogenannte Bio-Treppe zu einem steigenden Anteil grüner Brennstoffe: mindestens 10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040. Parallel müssen Gasversorger ab 2028 einen bundesweiten - zunächst niedrigen - Grüngas-Anteil ins Netz einspeisen, der sich auf die Bio-Treppe anrechnen lässt.
Das heißt für dich in der Kundenberatung: Eine neue Gasheizung ist 2026 zwar formal wieder uneingeschränkt erlaubt, aber nicht ohne langfristige Konsequenzen. Kunden, die sich bewusst für Gas entscheiden, sollten wissen, dass sie sich in den 2030er-Jahren mit steigenden Grünanteilen und entsprechenden Brennstoffkosten auseinandersetzen müssen. Genau diese Einordnung - jenseits von Verkaufsdruck in die eine oder andere Richtung - ist der Moment, in dem sich dein fachlicher Rat auszahlt.
Förderung: Was sich bei KfW & Co. geändert hat
Ein Punkt, den viele Eigentümer unterschätzen: Die Technologie-Offenheit beim GModG gilt nicht automatisch auch für die Förderung. Über das KfW-Programm 458 gibt es weiterhin Zuschüsse von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten beim Heizungstausch in Bestandsgebäuden - das gilt für Wärmepumpen und andere erneuerbare Heizlösungen. Für den Neueinbau reiner Gasheizungen wurden die KfW-Zuschüsse dagegen gestrichen. Wer sich für Gas entscheidet, zahlt die Anschaffung also vollständig selbst, während die Wärmepumpe weiterhin kräftig bezuschusst wird. Mehr zu den aktuellen Förderwegen für deinen Betrieb findest du in unserem Artikel zu Förderprogrammen für Handwerksgründer.
Schritt für Schritt: So passt du deine Kundenberatung jetzt an
1. Rechtslage aktiv ansprechen: Viele Kunden kennen nur noch die alte 65-Prozent-Regel aus den Medien. Kläre zu Beginn jedes Beratungsgesprächs offen, dass diese Pflicht seit Juli 2026 weggefallen ist.
2. Bio-Treppe transparent machen: Wer sich für eine neue Gas- oder Ölheizung entscheidet, sollte die steigenden Grünanteile ab 2029 kennen - und damit rechnen, dass Brennstoffkosten langfristig steigen.
3. Förderlogik gegenüberstellen: Zeig konkret, was eine Wärmepumpe über das KfW-Programm 458 an Zuschuss bringt, verglichen mit einer ungeförderten Gasheizung - das macht die Entscheidung greifbar.
4. Bestandsanlagen realistisch einschätzen: Bei zwei Dritteln der Gasheizungen und 86 Prozent der Ölheizungen über 20 Jahre lohnt sich ein ehrlicher Zustandscheck, auch ohne gesetzlichen Zwang - Energieeffizienz bleibt ein Kostenfaktor für deine Kunden.
5. Entscheidung dokumentieren: Halte schriftlich fest, welche Optionen du erklärt hast und wofür sich der Kunde entschieden hat - das schützt dich, da die Pflichtberatung durch eine Behörde entfällt und die Verantwortung stärker bei der individuellen Beratung liegt.
Die Geschäftschance: Warum SHK-Betriebe jetzt gefragter sind als je zuvor
Weniger gesetzlicher Zwang bedeutet nicht weniger Arbeit für dich - im Gegenteil. Ohne Pflichtberatung und mit freier Technologiewahl brauchen Kunden jetzt genau das, was eine Behörde ihnen nicht mehr automatisch mitgibt: eine fundierte, unabhängige Einschätzung, welche Heizung für ihr Haus, ihr Budget und ihre Zukunftspläne wirklich passt. Das betrifft die klassische Gas-versus-Wärmepumpe-Frage ebenso wie die Einordnung der Bio-Treppe und der unterschiedlichen Förderlogik. Betriebe, die beides fundiert erklären können, verschaffen sich einen klaren Vertrauensvorsprung gegenüber reinen Billiganbietern.
Gleichzeitig bleibt die Nachfrage nach Wärmepumpen-Know-how hoch, weil die Förderung dort am großzügigsten ist. Wenn du diese Zertifizierung noch nicht hast, lohnt sich ein Blick in unseren Artikel Wärmepumpen-Fachbetrieb werden. Und falls du dich noch breiter aufstellen willst: Auch die Klimatechnik-Sparte wächst spürbar, wie wir in Klimatechnik-Betrieb gründen zeigen.
Dank Smalt bleibt dir Zeit für die Beratung, die jetzt zählt
Genau in dieser Phase zahlt es sich aus, Angebote, Rechnungen, Terminkoordination und Kundenkommunikation nicht mehr nebenbei zu erledigen. Als Backoffice-Partner übernimmt Smalt diese Aufgaben für dich, sodass du dich auf das konzentrieren kannst, was jetzt wirklich zählt: das ausführliche, fachlich fundierte Beratungsgespräch, das die weggefallene Pflichtberatung ersetzt. Zusätzlich unterstützen wir dich bei der Kundengewinnung, damit die Nachfrage nach deiner Einschätzung auch bei dir ankommt und nicht beim nächsten Vergleichsportal. Vereinbare jetzt dein kostenloses Erstgespräch mit Smalt und lass uns besprechen, wie dein SHK-Betrieb von der neuen Rechtslage profitiert.
FAQ
Muss ich meine alte Gasheizung jetzt noch austauschen?
Nein. Seit dem 29. Juli 2026 gibt es keine gesetzliche Austauschpflicht mehr. Bestehende Heizungen dürfen weiterlaufen, gewartet und repariert werden, solange sie funktionieren.
Darf ich 2026 noch eine neue Gasheizung einbauen?
Ja, grundsätzlich schon. Das GModG stellt Gas-, Öl-, Hybrid- und Biomasseheizungen, Fernwärme und Wärmepumpen wieder gleichberechtigt zur Wahl. Neue Gas- und Ölheizungen unterliegen aber ab 2029 der Bio-Treppe mit steigenden Anteilen grüner Brennstoffe.
Gibt es noch Förderung für Gasheizungen?
Nein. Die KfW-Zuschüsse für den Neueinbau reiner Gasheizungen wurden gestrichen. Über das KfW-Programm 458 gibt es weiterhin bis zu 80 Prozent Förderung, allerdings nur für Wärmepumpen und andere erneuerbare Heizlösungen.
Was ist die Bio-Treppe genau?
Die Bio-Treppe verpflichtet Betreiber neuer Gas- und Ölheizungen zu einem steigenden Anteil grüner Brennstoffe: mindestens 10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040.
Lohnt sich jetzt noch eine Spezialisierung auf Wärmepumpen?
Ja. Auch wenn der gesetzliche Zwang weg ist, bleibt die Förderung für Wärmepumpen deutlich attraktiver als für Gas, und die technische Beratungskompetenz wird durch den Wegfall der Pflichtberatung sogar wichtiger für Kunden.






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